allgemeine geschäftsbedingungen

Stand: 22. November 2006
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A.) Präambel
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der demmer media Medienberatung Peter Demmer [im folgenden Text demmer media genannt] gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die demmer media gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden anfälligen Lieferungen (insbesondere Software) und Leistungen (insbesondere Refarats-, Seminar und Programmierarbeiten). Sie gelten für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. demmer media schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab/an.
2. Die Verpflichtungen von demmer media richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von demmer media angenommenen Auftrages. Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten erstere nicht als vereinbart und es wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

B.) Allgemein
1. Die Leistungen werden individuell zwischen Kunde und demmer media vereinbart. demmer media sichert zu, dass für die Erledigung aller anfallenden Arbeiten, lizenzierte Software verwendet wird.
2. Stellt demmer media auf einem Server Speicherkapazitäten für den Kunden zur Speicherung von Websites zur Verfügung, sind, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, die ebenfalls bereitgestellten, diesbezüglich geltenden Geschäftsbedinungen gültig und im Zusammenhang unbedingt zu beachten.{mospagebreak}

C.) Erfüllung
1. Soweit nicht anders vereinbart, darf demmer media die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Vertragspartner kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, sofern er berechtigte und nachvollziehbare Zweifel an dessen Eignung geltend machen kann. Stellt demmer media dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Offerte oder einer Auftragserteilung Dokumente zur Verfügung, dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn demmer media hat einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. demmer media ist berechtigt, einen Auftrag vor Vertragsabschluß unbegründet zurückzuweisen und/oder abzulehnen.
3. Jeder Vertragspartner benennt jeweils einen für die Anberaumung von Besprechungen und die Erteilung und Entgegennahme von Auskünften, die das Projekt betreffen, verantwortlichen Gesprächspartner.
4. Bei der Gestaltung und Präsentation von Webseiten ist der Kunde für das zur Verfügung gestellte bzw. genutzte Material allein verantwortlich. Soweit Daten an demmer media gleich welcher Form übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
5. Mit der Übermittlung der zu veröffentlichenden Inhalte stellt der Kunde demmer media von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Die Veröffentlichung der vom Kunden gemachten Angaben und Grafikeinbindungen sind ausdrücklich gewünscht und werden von demmer media nicht auf eventuelle Rechte Dritter überprüft. Die Richtigkeit der gemachten Angaben liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
6. Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung/Informationen und steht dafür ein, dass die zur Verfügung gestellten und zu vermittelnden Daten und Inhalte

• nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen
• keine rechtswidrigen Inhalte haben oder auf solche verweisen (Krieg, Rassenhass, Gewaltverherrlichung, Pornographie)
• nicht unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen
• die nationalen und internationalen Urheberrechte beachtet werden.
7. Jeder Kunde ist verantwortlich für die Inhalte seiner Homepages. Er verpflichtet sich, demmer media von Ansprüchen Dritter frei zustellen.
8. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von demmer media mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Eine Nutzung ist u.A. bei Veröffentlichung oder Freischaltung einer Internetseite gegeben.
9. demmer media erbringt die Arbeitsleistung vorwiegend in den eigenen Räumlichkeiten. Wünscht der Kunde die Anwesenheit vor Ort, so hat er die anfallenden Reisekosten und die Reisezeit gesondert zu tragen.{mospagebreak}

D.) Nutzung
1. Die Webseiten-Erstellungen durch demmer media erfolgen überwiegend im HTML - Format. Bei Aufträgen, welche eine Softwareentwicklung beinhalten, für Standard-Homepages und universelle Webseiten verbleiben die Urheberrechte und der Quellcode (die durch die Ideen und Erstellung von demmer media entstanden) bei demmer media. Vereinbarungen, die anders lauten, müssen unbedingt schriftlich festgehalten und entsprechend vertraglich quitiert werden. Der Kunde erhält erst nach Zahlung der gesamten Schuld das Recht zur Nutzung und Verfügbarkeit. demmer media darf sich jederzeit als Urheber der erbrachten Leistungen bezeichnen.
2. Alle Rechte der Vervielfältigung, Verbreitung und fotomechanischer Wiedergabe mittels spezieller Verfahren (Datenträger, -netze, usw.) sowie Texte und Grafiken behält sich demmer media im Rahmen des geltenden Urheberrechts vor.
3. Internetpräsenzen, die demmer media für den Kunden erstellt, darf von dem Kunden nur für die eigenen und vorbestimmten Zwecke genutzt werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte von Projektergebnissen an Dritte kann nur mit Zustimmung von demmer media erfolgen. Als Nutzungsrecht ist die Nutzung und Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden zu verstehen. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse, auch auszugsweise, nicht an Dritte weiterreichen.
4. demmer media räumt dem Vertragspartner das zeitlich unbefristete Recht ein, das Arbeitsergebnis im Gesamtprodukt der erstellten Arbeit zu nutzen. Weitere, auch auszugsweise Verwendung von Arbeitsergebnissen von Seiten des Kunden sind unbedingt getrennt zu bewerten.
5. Das Recht von demmer media zur Erstellung von vergleichbaren Aufgabenstellungen für Dritte bleibt unberührt.
6. Dem Vertragspartner wird mit dem Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen oder Marken von demmer media oder eines Dritten zu benutzen.
7. Sämtliche dem Vertragspartner übertragenen Nutzungsrechte erlöschen, wenn eine dem Vertragspartner schriftlich gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht; in diesem Fall hat der Vertragspartner die Arbeitsergebnisse einschließlich sämtlicher vorhandener Kopien unverzüglich an demmer media zurückzuliefern bzw., sofern die Arbeitsergebnisse auf einer Festplatte installiert wurden, in strafbewehrter Form zu versichern, dass die Software vollständig gelöscht wurde.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Teil Programme, Systeme und Softwareteile, deren Lizenz im quelloffenen Bereich (General Public, Lizenze und Verwandte) angesiedelt wird, zur Umsetzung bestimmter Arbeitsaufgaben eingesetzt werden. Deren Lizenzbestimmungen sind vom Kunden unbedingt zu beachten.
9. demmer media darf an geeigneter Stelle des Arbeitsergebnisses in marktüblicher Form einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis zu entfernen. demmer media behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.{mospagebreak}

E.) Liefer- und Leistungstermine
1. Ist für die Leistung von demmer media die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Sollte der Kunde nach dreimaliger Aufforderung nicht nachkommen, ist demmer media zur sofortigen Vertragskündigung unter berechnung der bereits erstellten Leistungen berechtigt.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die von demmer media zu vertreten sind und die Bereitstellung der Leistungen erschwert bzw. unmöglich macht, auch bei vertraglich zugesicherten Terminen und Fristen (dazu zählen Gewerkschaftsaktivitäten, Arbeitgebermaßnahmen, behördliche Anordnungen, Störungen von Monopolisten, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Servern, etc.) können nicht geltend gemacht werden. Sie berechtigen den Hersteller, die Dienstleistung um die Dauer der Behinderung und angemessener Bearbeitungszeit aufzuschieben.
3. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

4. Pflege-, Wartungs und Webhostingverträgen haben; sofern keine anderstlautende Vereinbarung besteht, eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

F.) Zahlung
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von demmer media und darf solange nur mit dem Einverständnis von demmer media weiterveräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden.
2. Alle Forderungen des Vertragspartners aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an demmer media abgetreten.
3. Das Entgelt wird nach erbrachter Leistung durch demmer media und Rechnungsstellung innerhalb 10 Tagen fällig.
4. Alle Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
5. Grundsätzlich findet die durch demmer media (u.A. auf der Firmeneigenen Webseite) bereitgestellte Preisliste in Ihrer jeweils aktuellen Form zur Abrechnung Anwendung.
6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch demmer media einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
7. demmer media ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung zu verlangen.
8. Bei Zahlungsverzug sowie, wenn ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, oder eine Vollstreckungsmaßnahme fruchtlos bleibt, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist, ist demmer media zur Offenlegung der Forderungsabtretung und/oder - nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist - zur Rücknahme der Ware zur Sicherung der eigenen Rechte berechtigt. Innerhalb eines Monats nach Rücknahme der Ware wird demmer media dem Vertragspartner mitteilen, ob demmer media Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt.
9. Wurde ein Dienstleistungsvertrag mit einem Aufwandshonorar vereinbart, ist es Sache des Kunden Mängel zu beheben oder der demmer media einen diesbezüglichen Auftrag zu den bisherigen Bedingungen zu erteilen.
10. Arbeiten, die es erfordern zu ungünstigen Zeiten erlediget zu werden (Nachts oder an Sonn- und Feiertagen), werden mit entsprechenden Zuschlägen, demäß der aktuell gültigen Preisliste abgerechnet.{mospagebreak}

G.) Gewährleistung
1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet demmer media nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Die Haftung beschränkt sich maximal auf die Höhe des vereinbarten Auftragswerts.
2. Entspricht die fertiggestellte Arbeitsergebnis nicht den gesetzten Vorgaben, so wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Kritikpunkte detailiert und unverzüglich mitteilen.
3. Die Verantwortung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
4. Sämtliche, von demmer media zur Verfügung gestellten Zugänge und Passwörter sind personalisiert und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es wird vertraulich Behandlung und Stillschweigen in allen Vertrags- und Angebotsangelegenheiten vereinbart.
5. Der Vertragspartner untersucht die ihm gelieferten Produkte unverzüglich nach deren Ablieferung oder Anzeige auf etwaige Mängel, die er nach Entdeckung unverzüglich schriftlich rückmeldet. Eventuelle Mängel sind aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung von Fehlermeldungen zu dokumentieren. Der Vertragspartner wird vor Anzeige eines Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach den von demmer media dafür zur Verfügung gestellten Informationen durchführen.
6. demmer media ist berechtigt, nach eigener Wahl bis zu drei Mal Ersatz zu leisten oder nachzubessern. Der Vertragspartner wird im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
7. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) zu verlangen. Der Vertragspartner wird demmer media bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften unterstützen. Dazu gehört auch die vollständige Sicherung von Programmen und Daten vor Fehlerbehebung.
8. demmer media weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulationen durch Dritte geschützt werden kann. demmer media garantiert nicht, dass eingesetzte oder bereit gestellte Hard- und Software den Anforderungen des Vertragspartners genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist.
9. demmer media gewährleistet dem Vertragspartner gegenüber, dass die von ihm eingesetzte oder bereit gestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Bedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung funktioniert. Bei Einsatz von Software fremder Programmhersteller übernimmt demmer media auch für bekannte Fehler keine Gewährleistung.
10. Eine Haftung bei der erfüllung von Arbeitsleistungen an bestehenden Systemen (z.Bsp. Webserver eines Drittanbieter) wird ausgeschlossen.{mospagebreak}

H.) Schlussbestimmungen
1. demmer media speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
2. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von demmer media zuständige Gericht. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

Albstadt, 22. November 2006

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